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Beitrittsbedingungen

Der jährliche Mitgliedsbeitrag (50,- EUR, für Studenten 25,- EUR) wird zum 01.01. des laufenden Jahres fällig und vorzusweise per SEPA-Lastschriftverfahren (zum 31.03. des Kalenderjahres) eingezogen. Andere Möglichkeiten können mit der Geschäftsstelle abgestimmt werden.

 

Ist die Beitrittserklärung erfolgt, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Eingang des ersten Mitgliedsbeitrages.

 

Bitte informieren Sie uns über Änderungen der Adresse oder der Kontoverbindung.

 

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tode des Mitgliedes, durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand oder durch Ausschluss.

 

Ausgeschlossen werden kann, wer in erheblichem Maß gegen die Ziele und Interessen der Gesellschaft verstößt oder mehr als 12 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist. Der Ausschluss erfolgt nach vorheriger Aussprache durch den Vorstand mit entsprechender Begründung. Der Betroffene hat das Recht, innerhalb eines Monats schriftliche Berufung gegenüber dem Vorstand einzulegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.